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UID ErfassungDas ist für unsere Partner besonders wichtig!
Seit 1. Juli 2006 müssen laut Gesetzgeber (BGBl 103/2005) bei einer Rechnung beide UID-Nummern angeführt sein, sofern der Rechnungsbetrag 10.000 Euro übersteigt. Beide UID-Nummern bedeutet: vom Lieferanten und vom Kunden, sonst ist kein Vorsteuer-Abzug aus der jeweiligen Rechnung möglich! Deshalb: "Ein Vorsteuerabzug ist in Österreich prinzipell nur zwischen zwei "steuerlichen Unternehmern" möglich. Seit 1. Juli 2006 verlangt das Umsatzsteuergesetz (§11) die Angabe beider UID-Nummern auf der Rechnung. Daher ersuchen wir alle Partner, uns ihre UID-Nummer bekannt zu geben. Wir wollen damit den Vorsteuerabzug unserer Partner-Unternehmen unterstützen." Bitte geben Sie Ihre Kundennummer und Postleitzahl ein. Diese beiden Felder werden mit den bei uns verspeicherten Daten gegengeprüft um Zuweisungsfehler zu vermeiden. UID Erfassunghelopal Adelbrecht | Davanzale di helopal | Dämmsysteme |
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